Mittelalterliches Stadtrecht

 

Nicht jede städtische Siedlung war auch eine Stadt. Voraussetzungen um das Stadtrecht zu erhalten waren eine Stadtmauer sowie die Anerkennung durch den Landesfürsten. Verbunden war das Stadtrecht mit Marktrecht, dem Zollrecht und vor allem einer eigenen Gerichtsbarkeit. Bürger mussten den Bürgereid leisten, der zu Steuern und Wehrdienst verpflichtete.

Damit unterstanden die Stadtbürger auch nicht mehr dem Landesfürsten, sondern der städtischen Gerichtsbarkeit, zumindest innerhalb der Stadtmauern. Das geflügelte Wort „Stadtluft macht frei“ rührt daher, dass man nach einem Jahr in der Stadt von allen Verbindlichkeiten seines ehemaligen Herrn frei war. Neben der städtischen Gerichtsbarkeit gab es in vielen Städten auch die Rechtsprechung der Handwerkszünfte, die auf das soziale Leben ihrer Mitglieder großen Einfluss ausübten.

Ab dem 14. Jahrhundert besaß Innsbruck nachweisbar einen Stadtrat, der von der Bürgerschaft gewählt wurde. Ebenfalls ab dem 14. Jahrhundert mussten die Steuern, die von den Bürgern gezahlt wurden, nicht mehr an den Landesfürsten weitergegeben werden.