Quaternionenadler

Herzog-Friedrich-Straße 35

Goldenes Dachl Innsbruck

In der Nähe des Altstadteingangs befindet sich mit dem Quaternionenadler unter dem Laubengang der Herzog-Friedrich-Straße 35 (McDonalds) ein sehr interessantes imperiales Zeugnis Innsbrucks. Der Quaternionenadler, auch Blutbannadler genannt, galt als Symbol für die Einheit aus Kaisertum, den einzelnen Ländern des Kaiserreichs, der Kirche und den Landständen. Die Darstellung zeigt die Wappen der einzelnen Länder des Heiligen Römischen Reiches. Unter der Maiestas domini, der Herrschaft Christi, die gleichsam wie ein Mantel um all diese Institutionen liegt, sollten sich diese einzelnen Instanzen, Fürsten und Länder harmonisch vereinen. Der Quaternionenadler Innsbrucks wurde 1496 am Haus des Stadtrichters, bekannt als Kohlegger-Haus, als Symbol für die Legitimation des kaiserlichen Rechts angebracht. Maximilian hatte dem damaligen Stadtrichter Walter Zeller die Hohe Gerichtbarkeit, also die Verhängung der Todesstrafe bei Blutverbrechen zugestanden, ein Recht, das normalerweise dem Landesfürsten vorenthalten war. Damals hatte Innsbruck unter der Herrschaft Kaiser Maximilians I. als Residenzstadt an Bedeutung gewonnen und sollte mehr Verfügungsgewalt haben. Dieses Blutrecht an den Stadtrichter zu vergeben blieb ein einmaliges Experiment. Aus Stolz und Dankbarkeit dem Kaiser gegenüber ließ Zeller die Malerei an seinem Haus anbringen. Während einer Pestwelle im 17. Jahrhundert wurde das Kunstwerk wie viele andere auch überpinselt. Erst in den 1930er Jahren tauchte das Gemälde wieder auf. Dass es bis heute ohne Verwüstung besteht, grenzt an ein kleines Wunder.

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Das Heilige Römische Reich

Über mehr als 1000 Jahre war Tirol ein Land des Heiligen Römischen Reiches. Tiroler waren somit Untertanen des Kaisers. Und Untertanen des Tiroler Landesfürsten. Und ihres Grundherrn. Falls sie das Bürgerrecht hatten, waren sie auch Innsbrucker. Und sehr wahrscheinlich auch Christen mit römisch-katholischem Glauben. Was sie nicht waren, zumindest nicht bis 1806, war Österreicher, auch wenn das allzu oft anders dargestellt wird. Das Treueverhältnis eines Untertanen galt seinem Herrscher, umgekehrt war der Herrscher dazu verpflichtet seine Untertanen zu beschützen. Innerhalb des feudalen Lehensystems erhielten Lehensmänner von ihren Lehensherren Ländereien, die sie vererben konnten. Dafür waren sie dem Lehensherrn zu Treue und Gefolgschaft verpflichtet. Diese Treue mag uns als Staatsbürgern moderner Prägung fremd erscheinen, sind die Pflichten heutzutage über Steuern, Pflichte zur Einhaltung von Gesetzen, Wahlen oder Präsenzdienst abstrakter und wesentlich weniger persönlich. Bis ins 20. Jahrhundert hinein baute das monarchische System aber genau darauf auf. Der „österreichische“ Militär Prinz Eugen mag französischer Abstammung gewesen sein, trotzdem kämpfte er in der Armee Leopolds I., des Kaisers des Heiligen Römischen Reiches gegen Frankreich. Er war ein Untertan des Erzherzogs von Österreich mit Wohnsitzen in Wien und Ungarn. Karl V. wurde im heute belgischen Gent geboren, wuchs am burgundischen Hof auf, wurde spanischer König, bevor er das Erzherzogtum Österreich erbte und später zum Kaiser gewählt wurde. Was aber war dieses Heilige Römische Reich. Und wer war der Kaiser? Und war er wirklich mächtiger als der König?

Als Karl der Große im Jahr 800 in Rom zum Römisch-Deutschen Kaiser gekrönt wurde, trat er das Erbe der römischen Kaiser unter Patronanz und gleichzeitig als Schutzherr des Papstes an. Der Herzog von Bayern war sein Lehensmann, dessen Machteinfluss auch das Gebiet des heutigen Innsbrucks umfasste. Von einem Land namens Österreich war zu dieser Zeit nach lange keine Rede. Das Gebiet war ein Teil dieses Heiligen Römischen Reiches, das erst 1806 während der napoleonischen Kriege und der Ausrufung des Kaiserreiches Österreich aufhörte zu existieren. Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, dessen Oberhaupt der Kaiser war, darf man sich nicht als Nationalstaat moderner Prägung vorstellen. Germanicus zu sein bedeutete nicht, Deutscher zu sein, es bezog sich meist auf die Alltagssprache, die eine Person verwendete. Es war ein Zusammenschluss einzelner Länder, geprägt von Konflikten und Zankereien um Macht, sowohl zwischen den Fürsten des Reiches untereinander wie auch zwischen den Fürsten und dem Kaiser. Im Reichstag hatten die Fürsten Sitz und Stimme, der Kaiser war in seinen Entscheidungen trotz seines Vorsitzes von ihnen abhängig. Um sich durchzusetzen, bedurfte er einer starken Hausmacht. Die Habsburger konnten auf die österreichischen Erblande zurückgreifen. Sie waren aber nicht davor gefeit, in Kriege mit dem Herzog von Bayern verwickelt zu werden, obwohl beide Mächte dem Heiligen Römischen Reich angehörten. Das Kaiserreich hatte keine Hauptstadt. Das Zentrum des Reiches war dort, wo der Kaiser war, der seine Residenzen immer wieder änderte. Es gab weder Nationalstaaten noch die Vorstellung eines Europas im Sinne der heutigen Europäischen Union. So gehörten zum Beispiel im 17. und 18. Jahrhundert nicht alle Länder der Habsburger zum Heiligen Römischen Reich. Die Nationalität und gefühlte Zugehörigkeit spielte für die Staatszugehörigkeit, bis ins 19. Jahrhundert weniger eine Rolle als heute. Das Christentum war das Band, das vieles zusammenhielt. Man war Innsbrucker, Tiroler, Christ, Untertan seines Gutsherrn, des Bischofs und des Kaisers mit jeweils wechselnden Verbindlichkeiten und Treueverhältnis. Diese Tradition setzt sich heute noch im Commonwealth vor. Als Kanadier ist man noch immer Untertan des Königs von Großbritannien, auch wenn man nicht Brite ist.

Das Kaisertum war als Wechselbeziehung zwischen irdischer und himmlischer Macht legitimiert. Der Kaiser wurde vom Papst gesalbt. Der Kaiser war im Gegenzug die Schutzmacht des Heiligen Stuhls auf Erden. Das lateinische Europa mit dem römischen Christentum basiert auf dieser Idee der zwei Schwerter, des himmlischen und des weltlichen. Durch das gesamte Mittelalter war die Superiorität zwischen Kaiser und Papst ein steter Konfliktherd. Besonders die Frage, ob Bischöfe vom Papst oder vom Kaiser eingesetzt wurden, prägte Europas Geschichte bis ins 15. Jahrhundert. Institutionen wie das Reichskammergericht oder der Reichstag wurden erst im späten Mittelalter und der Frühen Neuzeit eingeführt, um die Verwaltung zu erleichtern und Streitigkeiten unter den einzelnen Landesfürsten beizulegen. Die Goldene Bulle, die unter anderem die Wahl des Kaisers regelten, war eine sehr einfache Form einer frühen Verfassung. Drei geistliche und 4 weltliche Kurfürsten wählten ihr Oberhaupt. Der Kaiser hatte zwar Vorrang in Europa und war Reichslehensherr, trotzdem musste er über eine starke Hausmacht verfügen, um seine Rechte auch durchsetzen zu können. Die Römisch-Deutschen Kaiser verstanden sich als direkte Nachfolger der Römischen Kaiser der Antike. Für gläubige Christen war es laut der Lehre der Vier Weltreiche von enormer Wichtigkeit, dass dieses Kaisertum fortbestand. Grundlage der Lehre der Vier Weltreiche war das Buch Daniel des Alten Testaments. In dieser Geschichte wird der Traum des babylonischen Königs Nebukadnezar erzählt, der vier irdische Reiche aufeinanderfolgen sieht. Nach diesen vier Weltreichen geht laut dem Glauben die Welt unter. Der Kirchenvater Hieronymus deutete diese vier Reiche um 400 nach Christus als die Abfolge Babylon, Persien, Griechenland und eben dem Römischen Kaiserreich. Damit legitimierte er den Herrschaftsanspruch Roms. Das Ende der römischen Herrschaft bedeutete im Glauben des Mittelalters gleichzeitig das Ende der Welt und somit durfte Rom nicht untergehen. Über diese sogenannte Translatio Imperii, also die Übertragung des Rechtsanspruchs des Imperium Romanum der Antike auf die Römisch Deutschen Kaiser nach Karl dem Großen, wurde die Beständigkeit Roms formell gewahrt und die Erde konnte fortbestehen. Dass sie 1806 mit Ende des Heiligen Römischen Reiches nicht unterging, kann man in wohlwollendem Sinne den Habsburgern positiv ankreiden.

Innsbruck und das Haus Habsburg

Über 700 Jahre prägten die Habsburger Europa. Innsbruck war durch die Jahrhunderte immer wieder Schicksalsort dieser Herrscherdynastie. Ausgehend vom mittelalterlichen Herzogtum Österreich waren sie am Zenit ihrer Macht Herren über ein „Reich, in dem die Sonne nie untergeht“. Durch Kriege und geschickte Heirats- und Machtpolitik saßen sie in verschiedenen Epochen an den Schalthebeln der Macht zwischen Spanien im Westen und der Ukraine im Osten Europas. Über Jahrhunderte waren die Habsburger Kaiser des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation. Dabei darf man sich die Habsburger nicht, wie dies oft aus der Perspektive des modernen Nationalstaats getan wird, als die Herren Österreichs vorstellen. Die Habsburger waren über viele Jahrhunderte ein europäisches Herrscherhaus, zu deren Einflussbereich verschiedenste Territorien gehörten. Der Landstrich der heute als Österreich bekannt ist, war für lange Zeit so etwas wie die Keimzelle ihrer Macht. Der erste bedeutende Habsburger Rudolf I. (1218 – 1291) hatte seine Stammburg, die Habsburg, im heutigen Aargau und beherrschte eine Grafschaft im heutigen Südwesten Deutschlands und der Schweiz. Erst nach gewonnener Auseinandersetzung mit Ottokar von Böhmen errang er die Herzogtümer Österreich und Steiermark. Manche der Landesherren, zum Beispiel Karl V. oder Ferdinand I., hatten weder eine besondere Beziehung zu Österreich noch brachten sie diesem deutschen Land besondere Zuneigung entgegen. Ferdinand wurde am spanischen Hof erzogen. Maximilians Enkel Karl V. war in Burgund aufgewachsen. Als er mit 17 Jahren zum ersten Mal spanischen Boden betrat, um das Erbe seiner Mutter Johanna über die Reiche Kastilien und Aragorn anzutreten, Spanien existierte damals als Land ebenso wenig wie Österreich, Deutschland oder Italien, konnte er kein Wort spanisch. Als er 1519 zum Deutschen Kaiser gewählt wurde, sprach er kein Wort Deutsch. Trotzdem waren beide Landesherren von Tirol und Kaiser des Heiligen Römischen Reiches. Herrscher arbeiteten nicht für ihr Land, sie waren darum bemüht den Besitz und Einflussbereich ihrer Dynastie zu stärken. Es gab keine Bürger mit Reisepass und Rechten, sondern Untertanen, die ihrem jeweiligen Landesherrn zu Treue verpflichtet waren.

Die Grafschaft Tirol kam 1363 unter Rudolf IV. (76) zum Herrschaftsgebiet der Habsburger. Es wurde samt seinen Untertanen vertraglich und nüchtern vererbt. Kaiser Maximilian I. (83) konnte durch Kriege und seine legendäre Heiratspolitik mit etwas Geschick und noch mehr Glück aus dem Herrscherhaus Habsburg eines der größten Reiche der Weltgeschichte machen. Die Casa de Austria hatte durch die Spanische Krone im 16. und 17. Jahrhundert auch Ländereien in Amerika in ihren Einflussbereich. Habsburgs Kinder wurden zu jeder Zeit vom 13. bis zum 20. Jahrhundert in königlicher Strenge dazu erzogen, politisch verheiratet zu werden. Widerspruch dagegen gab es keinen. Man mag sich das höfische Leben als prunkvoll vorstellen, Privatsphäre war in all dem Luxus nicht vorgesehen. Das Leben des Einzelnen galt nichts, man musste seine Pflicht gegenüber der Dynastie erfüllen. Jeder einzelne war ein politisches Gut, das man bestmöglich im Sinne der Macht verkaufen musste. Minderjährige wurden an fremde Höfe verheiratet und mussten sich in fremden Kulturen zurechtfinden. Sie erhielten je nach Epoche eine gediegene Ausbildung, allerdings nicht um einen Beruf auszuführen, sondern nur um Regierungsgeschäfte zu führen. Viele Habsburger waren höchst gebildete Zeitgenossen und durchaus reflektiert. Teilweise waren sie Opfer der dynastischen Verbindung, traten im Laufe Jahrhunderte durch Heirat innerhalb der eigenen Verwandtschaft die Zeichen des Inzests in Aussehen, Psyche und Intelligenz doch verstärkt zum Vorschein. Die seit Rudolf typische Unterlippe und die markante Nase waren die harmlosen Zeichen der innerfamiliären Hochzeiten, schwerwiegender waren Behinderungen und Fehlgeburten. Quer über den Globus bis nach Brasilien und Mexiko reichten die Eheverbindungen. Welche Auswirkungen diese strenge Erziehung und die Zwangsverheiratung hatte, lässt sich am Beispiel Rudolfs sehen, der sich gemeinsam mit seiner Geliebten das Leben nahm. Die bedeutendste politische Habsburgerin Maria Theresia (1717 – 1780) und ihre politisch klugen Berater verwandelten im 18. Jahrhundert, ganz im Geiste der Zeit die Komposition aus einzelnen Ländern und verstreuten Territorien unter der Krone der Habsburger langsam in etwas, das einem modernen Flächenstaat nahekam. Ihr Sohn Josef II. probierte das Reich im Geiste der Aufklärung zu reformieren, scheiterte aber am Unwillen großer Teile der Bevölkerung, seinem eigenen nüchternen Charisma und seinem frühen Tod. Franz Josef I. (1830 – 1916) herrschte zwischen 1848 und 1916 über ein multiethnisches Vielvölkerreich. Zu diesem Zeitpunkt war das neoabsolutistisch regierte Kaiserreich etwas aus der Mode gefallen. Österreich hatte seit 1867 zwar ein Parlament und eine Verfassung, der Kaiser betrachtete diese Regierung allerdings als „seine“. Minister waren dem Kaiser gegenüber verantwortlich, der über der Regierung stand. Im Nationalismus des 19. Jahrhunderts und dem 1. Weltkrieg zerbrach das Reich, das in wechselhafter Zusammensetzung unter der Herrschaft dieser Dynastie über Jahrhunderte hinweg die Geschicke vieler Generationen geprägt hatte. Am 28. Oktober wurde die Republik Tschechoslowakei ausgerufen, am 29. Oktober verabschiedeten sich Kroaten, Slowenen und Serben aus der Monarchie um den SHS-Staat, den Vorgänger Jugoslawiens auszurufen. Der letzte Kaiser Karl dankte am 11. November ab.  Am 12. November erklärte sich „Deutschösterreich zur demokratischen Republik, in der alle Gewalt vom Volke ausgeht“.

Ein Teil dieses ständig sich verändernden Habsburgerreichs war seit 1363 die Stadt Innsbruck. Durch die strategische Lage zwischen den italienischen Städten wie Venedig, Florenz und Mailand und deutschen Zentren wie Augsburg und Regensburg kam Innsbruck spätestens nach der Erhebung zur Residenzstadt unter Kaiser Maximilian ein besonderer Platz im Reich zu. Besonders zwischen dem 15. und dem 19. Jahrhundert hinterließen Kaiser, Könige- und Königinnen sowie die Tiroler Landesfürsten ihre Spuren in der Stadt. Als konservatives Land war Tirol immer wieder Rückzugsort während turbulenter Zeiten. Tirol war Provinz und wildes Land, jedoch auch ein Rückzugsort vom „Wilden Osten“. Karl V. (1500 – 1558) floh während einer Auseinandersetzung mit dem protestantischen Schmalkaldischen Bund für einige Zeit nach Innsbruck. Ferdinand I. (1793 – 1875) ließ seine Familie fern der osmanischen Bedrohung im Osten Österreichs in Innsbruck verweilen. Mit dem kinderlosen Tod Erzherzog Sigmund Franz´ endete 1665 die Tiroler Linie der Habsburger. Innsbruck war keine Residenz mehr, beherbergte aber immer noch Universität und Landesbehörden und konnte sich so einen Teil seiner Bedeutung innerhalb des Habsburgerreichs erhalten. Kaiser Franz Stephan von Lothringen, der Gatte Maria Theresias, verstarb während der Hochzeitsfeierlichkeiten seines Sohnes in der Stadt. Kaiser Ferdinand brachte sich 1848 während der Revolution (100) in Wien in Innsbruck in Sicherheit. In der K.u.K. Monarchie des 19. Jahrhunderts war Innsbruck der westliche Außenposten eines Riesenreiches, das sich bis in die heutige Ukraine erstreckte und eine Vielzahl von Nationalitäten umfasste. Oft wurde und wird das späte Habsburgerreich despektierlich als Völkerkerker bezeichnet. Bei allen nationalen, wirtschaftlichen und demokratiepolitischen Problemen, die es in den Vielvölkerstaaten gab, die in verschiedenen Kompositionen und Ausprägungen den Habsburgern unterstanden, die Nationalstaaten, die nachfolgten, schafften es teilweise wesentlich schlechter die Interessen von Minderheiten und kulturellen Unterschiede innerhalb ihres Territoriums unter einen Hut zu bringen. Seit der EU-Osterweiterung wird die Habsburgermonarchie von einigen wohlmeinenden Historikern als ein vormoderner Vorgänger der Europäischen Union gesehen. Gemeinsam mit der katholischen Kirche prägten die Habsburger den öffentlichen Raum über Architektur, Kunst und Kultur. Goldenes Dachl, Hofburg, die Triumphpforte, der Leopoldsbrunnen und viele weitere Bauwerke erinnern bis heute an die Präsenz dieser europäischen Herrscherfamilie in Innsbruck, die mehr als fünf Jahrhunderte überdauerte.

Mittelalterliches und Frühneuzeitliches Stadtrecht

Innsbruck, heute selbsternannte Weltstadt, hatte sich von einem römischen Castell über ein Kloster, zu dem mehrere Weiler gehörten zu einer Marktsiedlung und erst nach Hunderten von Jahren zu einer rechtlich anerkannten Stadt entwickelt. Mit dieser rechtlichen Anerkennung gingen Rechte und Pflichten einher. Verbunden mit dem vom Landesfürsten verliehenen Stadtrecht war das Marktrecht, das Zollrecht und eine eigene Gerichtsbarkeit. Bürger mussten im Gegenzug den Bürgereid leisten, der zu Steuern und Wehrdienst verpflichtete und die Stadt mit Mauer und Wehranlage sichern. Ab 1511 war der Stadtrat auch verpflichtet, laut dem Landlibell Kaiser Maximilians ein Kontingent an Wehrpflichtigen im Falle der Landesverteidigung zu stellen. Darüber hinaus gab es Freiwillige, die sich im Freifähnlein der Stadt zum Kriegsdienst melden konnten, so waren zum Beispiel bei der Türkenbelagerung Wiens 1529 auch Innsbrucker unter den Stadtverteidigern. Der Sold war vor allem für die ärmeren Bürger reizvoll. Die Stadtbürger unterlagen damit nicht mehr direkt dem Landesfürsten, sondern der städtischen Gerichtsbarkeit, zumindest innerhalb der Stadtmauern. Das geflügelte Wort "Stadtluft macht frei" rührt daher, dass man nach einem Jahr in der Stadt von allen Verbindlichkeiten seines ehemaligen Herrn frei war. Faktisch war es der Übergang von einem Rechtsystem in ein anderes. Um 1500 änderte sich die Situation im Zuzug. Der Platz war eng geworden im neuen, rasch wachsenden Innsbruck unter Maximilian I. Es war nur noch freien Untertanen aus ehelicher Geburt möglich, das Stadtrecht zu erlangen. Nicht mehr jeder durfte in die Stadt ziehen. Kaufleute und Finanziers verzichteten auf dieses Recht meist, war es doch mit allerhand Pflichten verbunden, die bei den mobilen Schichten dieser Zeit die Anreize weit überstiegen. Um Stadtbürger zu werden, mussten entweder Hausbesitz oder Fähigkeiten in einem Handwerk nachgewiesen werden, an der die Zünfte der Stadt interessiert waren. Diese Handwerkszünfte übten teilweise eine eigene Gerichtsbarkeit neben der städtischen Gerichtsbarkeit unter ihren Mitgliedern aus. Löhne, Preise und das soziale Leben wurden von den Zünften unter Aufsicht des Landesfürsten geregelt. Man könnte von einer frühen Sozialpartnerschaft sprechen, sorgten die Zünfte doch auch für die soziale Sicherheit ihrer Mitglieder bei Krankheit oder Berufsunfähigkeit. Die einzelnen Gewerbe wie Schlosser, Gerber, Plattner, Tischler, Bäcker, Metzger oder Schmiede hatten jeweils ihre Zunft, der ein Meister vorstand. Es waren soziale Strukturen innerhalb der Stadtstruktur, die großen Einfluss auf die Politik hatten, konnten sie das Wahlverhalten ihrer Mitglieder stark mitbestimmen. Handwerker zählten, anders als Bauen, zu den mobilen Schichten im Mittelalter und der frühen Neuzeit. Sie gingen nach der Lehrzeit auf die Walz, bevor sie sich der Meisterprüfung unterzogen und entweder nach Hause zurückkehrten oder sich in einer anderen Stadt niederließen. Über Handwerker erfolgte nicht nur Wissenstransfer, auch kulturelle, soziale und politische Ideen verbreiteten sich in Europa durch sie. Ab dem 14. Jahrhundert besaß Innsbruck nachweisbar einen Stadtrat und einen Bürgermeister, der von der Bürgerschaft jährlich gewählt wurde. Es waren anderes als heute keine geheimen, sondern öffentliche Wahlen, die alljährlich rund um die Weihnachtszeit abgehalten wurden. Da nicht jeder Einwohner Bürger war, kann man auch nicht von einer Demokratie sprechen, eher war es eine Wahl der Oberschicht, die ihre Vertreter wählte. Im Innsbrucker Geschichtsalmanach von 1948 findet man Aufzeichnungen über die Wahl des Jahres 1598.

Der Erhardstag, d.i. der 8. Jänner, spielte alljährlich im Leben der Innsbrucker Bürger eine große Rolle. An diesem Tage versammelten sie sich zur Wahl der Stadtobrigkeit, nämlich des Bürgermeisters, Stadtrichters, Gemeinredners und des zwölfgliedrigen Rates…. Ein genaues Bild über den Ablauf dieser Wahlen in den Jahren 1598 bis 1607 vermittelt ein im Stadtarchiv verwahrtes Protocoll: „… Das Läuten der großen Glocke rief Rat und Bürgerschaft auf das Rathaus und dann als ein ehrsamer Rat und ganze Gmein aufm Rathaus versammelt gwest, ist anfangs ein ehrsamer Rat in der Ratstuben zusammen gesessen und des nächsten Jahr her gwesten Bürgermeisters, Augustin Tauschers, Urlaub angehört.“

Der Bürgermeister vertrat die Stadt gegenüber den anderen Ständen und dem Landesfürsten, der die Oberherrschaft über die Stadt je nach Epoche mal mehr, mal weniger intensiv ausübte. Jeder Stadtrat hatte eigene, klar zugeteilte Aufgaben zu erfüllen wie die Überwachung des Marktrechts, die Betreuung des Spitals und der Armenfürsorge oder die für Innsbruck besonders wichtige Zollordnung. Bei all diesen politischen Vorgängen sollte man sich stets in Erinnerung rufen, dass Innsbruck im 16. Jahrhundert etwa 5000 Einwohner hatte, von denen nur ein kleiner Teil das Bürgerrecht besaß. Besitzlose, fahrendes Volk, Erwerbslose, Dienstboten, Diplomaten, Angestellte, ab dem 17. Jahrhundert Studenten, leider auch Frauen waren keine wahlberechtigten Bürger. Die Wahlen basierten also auf persönlichen Verbindlichkeiten und Bekanntschaften in dieser kleinen Gemeinde. Ebenfalls ab dem 14. Jahrhundert mussten die Steuern, die von den Bürgern gezahlt wurden, nicht mehr an den Landesfürsten weitergegeben werden. Es gab eine fixe Abgabe von der Stadt an den Landesfürsten. Welche Gruppe innerhalb der Stadt welche Steuer zu bezahlen hatte, konnte die Stadtregierung selbst festlegen. Die Differenz zwischen den Einnahmen und den Ausgaben durfte die Stadt nach ihrem Gutdünken verwalten. Zu den Ausgaben neben der Verteidigung gehörte die Armenfürsorge. Notleidende Bürger konnten in der „Siedelküche“ Speisen beziehen, so sie denn das Bürgerrecht hatten. Auch das Baurecht oblag der Stadtverwaltung. Wie in den meisten mittelalterlichen Städten wurden die Holzbauten innerhalb der Stadtmauern häufiger als den Bewohnern lieb war zum Opfer von Flammen. Ein weiterer Punkt, der im Stadtrecht geregelt war, war das Marktrecht. Die Stadt hatte die Aufsicht über die angebotenen Waren und deren Menge und Qualität. Das Brot wurde zum Beispiel vom „Brothüter“ in der Brotbank im Rathaus gewogen, um Wucher, der unter Strafe stand, vorzubeugen. Interessanterweise konnte der Stadtrat auch über den Pfarrer bestimmen. Seelsorge war ein echtes Bedürfnis, die Qualität der Predigt oder des Chorgesanges deshalb sehr wichtig. Die Einhaltung der religiösen Ordnung wurde ebenfalls von der Stadt überwacht. Ketzer und theologisch Aufsässige wurden nicht von der Kirche, sondern der Stadtregierung gemaßregelt und im Fall der Fälle auch in den Kerker verfrachtet.

Neben den Steuern, die die Bürger zu entrichten hatten, war der Zoll eine wichtige Einnahmequelle Innsbrucks. Der Zoll wurde am Stadttor an der Innbrücke erhoben. Es gab zwei Arten von Zöllen. Der kleine Zoll richtete sich nach den Zugtieren des Wagens, der große nach Art und Menge der Waren. Die Zolleinnahmen wurden zwischen Innsbruck und Hall geteilt. Hall hatte dafür die Aufgabe, die Innbrücke in Stand zu halten. Mit der zunehmenden Zentralisierung unter Maria Theresia und Josef II. wurden Steuern und Zölle nach und nach zentralisiert und von der Reichshofkammer eingehoben. Innsbruck verlor dadurch, wie viele Kommunen in dieser Zeit, Einnahmen in großer Höhe, die nur bedingt über Ausgleiche aufgefangen wurden.

Entgegen landläufiger Meinung war das Mittelalter keine rechtfreie Zeit der Willkür. In Innsbruck, wie auch im Land Tirol, gab es einen Kodex, der Recht und Unrecht sowie Rechte und Pflichten von Bürgern sehr genau regelte. Diese Bestimmungen änderten sich nach den Sitten der Zeit. Der Strafvollzug beinhaltete auch weniger humane Methoden als heutzutage üblich, es wurde aber nicht wahllos und willkürlich gefoltert. Folter als Teil des Verfahrens in besonders schweren Fällen war aber ebenfalls geregelt. Verdächtige und Verbrecher wurden im Innsbruck bis zum 17. Jahrhundert im Kräuterturm an der südöstlichen Ecke der Stadtmauer, am heutigen Herzog-Otto-Ufer, festgehalten und traktiert. Die mittelalterlichen Gerichtstage wurden an der „Dingstätte“ im Freien abgehalten. Die Tradition des Ding reicht zurück auf den altgermanischen Thing, bei dem sich alle freien Männer versammelten um Recht zu sprechen. Der Stadtrat bestellte einen Richter, der für alle Vergehen zuständig war, die nicht dem Blutgericht unterlagen. Strafen reichten von Geldbußen über Pranger und Kerker. Eine Polizei gab es nicht, der Stadtrichter beschäftigte aber Knechte und an den Stadttoren waren Stadtwächter aufgestellt, um für Ruhe zu sorgen. Es war Bürgerpflicht, bei der Erfassung von Verbrechern mitzuhelfen. Selbstjustiz war verboten. Dem Blutrecht unterlagen die schweren Verbrechen wie Diebstahl, Mord oder Brandstiftung. Über diese Vergehen hatte weiterhin das Landesgericht zu bestimmen. Das Landesgericht war im Falle Innsbrucks auf der Sonnenburg, die sich südlich oberhalb Innsbrucks befand. Von 1817 – 1887 war das Leuthaus beim Stift Wilten (67) der Sitz des Hofrichters. Die Richtstätten befanden sich durch die Jahre an mehreren Orten, im Normalfall außerhalb der Stadtmauern. Auf einem Hügel im heutigen Stadtteil Dreiheiligen war lange Zeit neben der Landesstraße, die hier vorbeiführte, ein Galgen aufgestellt. Die Leichen wurden oft lange zur Abschreckung hängengelassen. Der Köpflplatz befand sich an der heutigen Weiherburggasse in Anpruggen. Es war nicht unüblich, dass der Verurteilte seinem Henker eine Art Trinkgeld zusteckte, damit sich dieser bemühte, möglichst genau zu zielen, um so die Hinrichtung so schmerzlos wie möglich zu gestalten. Aufsehenerregende Delinquenten wie der „Ketzer“ Jakob Hutter (87) oder die gefassten Anführer der Bauernaufstände von 1525 und 1526 wurden vor dem Goldenen Dachl publikumstauglich hingerichtet. „Peinliche“ Strafen wie Vierteilen oder Rädern, vom lateinischen Wort poena abgeleitet, waren nicht an der Tagesordnung, konnten in speziellen Fällen aber angeordnet werden. Der Scharfrichter Innsbrucks war ab dem späten 15. Jahrhundert zentralisiert für mehrere Gerichte zuständig und in Hall ansässig. Hinrichtungen waren eine Machtdemonstration der Obrigkeit und öffentlich. Sie galt als eine Art der Reinigung der Gesellschaft von Verbrechern. Die Hingerichteten wurden außerhalb des geweihten Bereichs der Friedhöfe begraben.

Mit der Zentralisierung des Rechts unter Maria Theresia und Josef II im 18. und dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch im 19. Jahrhundert unter Franz I. ging das Recht von Städten und Landesfürsten an den Monarchen und deren Verwaltungsorgane auf verschiedenen Ebenen über. Unter Josef II. wurde die Todesstrafe kurzfristig sogar ausgesetzt. Die Folter war schon vorher abgeschafft worden. Die Aufklärung hatte die Vorstellung von Recht, Strafe und Resozialisierung grundlegend verändert. War es bislang unter Strafe gestanden und teils mit dem Pranger oder Schlimmerem bestraft worden, wenn eine Frau ein uneheliches Kind zur Welt brachte, so war dies kein Strafbestand mehr. Die Kinder wurden katholischen Pflegeeltern oder einem Waisenhaus übergeben. Die christliche Moral des Volkes zog noch lange nicht mit dem Gesetz nach. Frauen blieben, obwohl ein erheblicher Teil der Kinder unehelich war, bis weit ins 20. Jahrhundert ausgegrenzt. Goethes Faust erzählt unter anderem das Schicksal einer solchen Frau, die sich auf Grund der Scham umbrachte. Auch die Einhebung von Steuern wurde zentralisiert, was einen großen Bedeutungsverlust des lokalen Adels und eine Aufwertung der Beamtenschaft zur Folge hatte. Mit den neuen Rechtsvorstellungen veränderte sich nach und nach auch die Stadtlandschaft. Der Kräuterturm als Kerker wurde obsolet, dafür bedurfte es eines Zuchthauses, das heutige Turnusvereinshaus, in St. Nikolaus.

Die Entwicklung des Rechtsystems hin zu dem, das wir heute in der Republik Österreich und ihren Städten haben, war ein langer Prozess. Während der Bürgermeister und der Stadtrat noch immer gewählt werden, wird der Richter am Bezirksgericht ernannt. Die Mitarbeiter des Stadtmagistrats sind kaum noch Beamten und die Jungbürgerfeier, zu der die Stadt ihre jüngsten Mitglieder zu deren Volljährigkeit einlädt, ist wenig feierlich oder gar bedeutsam. Es gibt auch keine Zünfte mehr. Der Streit darum, wer ein „echter“ Innsbrucker ist, und wer nicht, ist aber eine Kontinuität, die sich bis heute hartnäckig zu halten vermag. Dass Migration und Austausch mit anderen immer schon die Garantie für Wohlstand waren und Innsbruck zu der lebenswerten Stadt gemacht haben, die sie heute ist, wird dabei leider oft vergessen.