Ballhaus Innsbruck

Ecke Herzog-Friedrich-Straße / Kiebachgasse

Das schmale, gelbe Gebäude an der heutigen Ecke Herzog-Friedrich-Straße / Kiebachgasse, das heute eine Pizzeria im Erdgeschoss beheimatet, war im Mittelalter und der Frühen Neuzeit als Innsbrucker Ballhaus bekannt. Hier mussten passierende Händler ihre Warenballen einlagern und im Rahmen des Rodfuhrwesens auf einen neuen Wagen laden. Anders als die restlichen Gassen der Altstadt ist der Platz vor dem Ballhaus breit angelegt, da hier die Fuhrwerker Platz zum Halten und Umdrehen haben mussten. Das System des Rodfuhrwesens regelte seit dem Mittelalter die für Tirol so wichtige Transitwirtschaft zwischen Venedig und Augsburg. Die einzelnen Stationen des Transportwegs durch Tirol waren zwischen 20 und 40 km voneinander entfernt. Die nächsten Stationen zu Innsbruck an den Handelsrouten nach Süden und Westen waren Matrei am Brenner und Telfs. Händler durften Waren nicht auf ihrem eigenen Fuhrwerk transportieren, sondern mussten die örtlichen Fuhrleute engagieren.  Die Händler konnten sich auf die ortskundigen Fuhrleute verlassen, die immer nur einen kleinen, ihnen bekannten Abschnitt zu bedienen hatten und profitierten von höherer Sicherheit unterwegs. Auch waren die verwendeten Zugtiere stets ausgeruht. Die Stadt Innsbruck war Rechtsträger, die Überwachung des sogenannten Niederlagsrechts, das für erhebliche finanzielle Einkünfte und viele Arbeitsplätze sorgte, oblag der Stadtregierung. Es waren nicht nur die Fuhrleute, die daran verdienten. Auch Handwerker, Schmiede, Sattler und Gastwirte machten mit durchziehender Kundschaft gutes Geld. Früh schon zog auch die Finanzwirtschaft in der Stadt ein. Italienische Händler hatten in Innsbruck ihre Stationen und entwickelten mit ihren Wechseln erste Formen des Bankwesens.

Als im 16. Jahrhundert Venedig im östlichen Mittelmeer nach der Entdeckung Amerikas an Bedeutung verlor, büßte auch das Rodfuhrwesen Bedeutung ein. Die Wirtschaftszentren Europas lagen nun am Atlantik, nicht mehr am Mittelmeer. Im 18. Jahrhundert verlagerte sich auch der interne Handel des Habsburgerreiches in den Osten und wurde zwischen Triest und Wien über die Salzburger Alpenpässe abgewickelt. Innsbruck war mehr und mehr an den westlichen Rand des Reiches gewandert. Der Nord-Süd-Handel verlagerte sich Richtung Schweiz, wo die Zölle günstiger waren. Man könnte im Falle der Innsbrucker Fuhrleute von den ersten Globalisierungsverlierern sprechen. Das System hielt sich trotzdem in geringerem Maße bis 1867 und kollabierte erst mit der Eröffnung der Bahnstrecke über den Brenner komplett.

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Mittelalterliches und Frühneuzeitliches Stadtrecht

Innsbruck, heute selbsternannte Weltstadt, hatte sich von einem römischen Castell über ein Kloster, zu dem mehrere Weiler gehörten zu einer Marktsiedlung und erst nach Hunderten von Jahren zu einer rechtlich anerkannten Stadt entwickelt. Mit dieser rechtlichen Anerkennung gingen Rechte und Pflichten einher. Verbunden mit dem vom Landesfürsten verliehenen Stadtrecht war das Marktrecht, das Zollrecht und eine eigene Gerichtsbarkeit. Bürger mussten im Gegenzug den Bürgereid leisten, der zu Steuern und Wehrdienst verpflichtete und die Stadt mit Mauer und Wehranlage sichern. Ab 1511 war der Stadtrat auch verpflichtet, laut dem Landlibell Kaiser Maximilians (83) ein Kontingent an Wehrpflichtigen im Falle der Landesverteidigung zu stellen. Darüber hinaus gab es Freiwillige, die sich im Freifähnlein der Stadt zum Kriegsdienst melden konnten, so waren zum Beispiel bei der Türkenbelagerung Wiens 1529 auch Innsbrucker unter den Stadtverteidigern. Der Sold war vor allem für die ärmeren Bürger reizvoll. Die Stadtbürger unterlagen damit nicht mehr direkt dem Landesfürsten, sondern der städtischen Gerichtsbarkeit, zumindest innerhalb der Stadtmauern. Das geflügelte Wort "Stadtluft macht frei" rührt daher, dass man nach einem Jahr in der Stadt von allen Verbindlichkeiten seines ehemaligen Herrn frei war. Faktisch war es der Übergang von einem Rechtsystem in ein anderes. Um 1500 änderte sich die Situation im Zuzug. Der Platz war eng geworden im neuen, rasch wachsenden Innsbruck unter Maximilian I. Es war nur noch freien Untertanen aus ehelicher Geburt möglich, das Stadtrecht zu erlangen. Nicht mehr jeder durfte in die Stadt ziehen. Kaufleute und Finanziers verzichteten auf dieses Recht meist, war es doch mit allerhand Pflichten verbunden, die bei den mobilen Schichten dieser Zeit die Anreize weit überstiegen. Um Stadtbürger zu werden, mussten entweder Hausbesitz oder Fähigkeiten in einem Handwerk nachgewiesen werden, an der die Zünfte der Stadt interessiert waren. Diese Handwerkszünfte übten teilweise eine eigene Gerichtsbarkeit neben der städtischen Gerichtsbarkeit unter ihren Mitgliedern aus. Löhne, Preise und das soziale Leben wurden von den Zünften unter Aufsicht des Landesfürsten geregelt. Man könnte von einer frühen Sozialpartnerschaft sprechen, sorgten die Zünfte doch auch für die soziale Sicherheit ihrer Mitglieder bei Krankheit oder Berufsunfähigkeit. Die einzelnen Gewerbe wie Schlosser, Gerber, Plattner, Tischler, Bäcker, Metzger oder Schmiede hatten jeweils ihre Zunft, der ein Meister vorstand. Es waren soziale Strukturen innerhalb der Stadtstruktur, die großen Einfluss auf die Politik hatten, konnten sie das Wahlverhalten ihrer Mitglieder stark mitbestimmen. Handwerker zählten, anders als Bauen, zu den mobilen Schichten im Mittelalter und der frühen Neuzeit. Sie gingen nach der Lehrzeit auf die Walz, bevor sie sich der Meisterprüfung unterzogen und entweder nach Hause zurückkehrten oder sich in einer anderen Stadt niederließen. Über Handwerker erfolgte nicht nur Wissenstransfer, auch kulturelle, soziale und politische Ideen verbreiteten sich in Europa durch sie. Ab dem 14. Jahrhundert besaß Innsbruck nachweisbar einen Stadtrat und einen Bürgermeister, der von der Bürgerschaft jährlich gewählt wurde. Es waren anderes als heute keine geheimen, sondern öffentliche Wahlen, die alljährlich rund um die Weihnachtszeit abgehalten wurden. Da nicht jeder Einwohner Bürger war, kann man auch nicht von einer Demokratie sprechen, eher war es eine Wahl der Oberschicht, die ihre Vertreter wählte. Im Innsbrucker Geschichtsalmanach von 1948 findet man Aufzeichnungen über die Wahl des Jahres 1598.

Der Erhardstag, d.i. der 8. Jänner, spielte alljährlich im Leben der Innsbrucker Bürger eine große Rolle. An diesem Tage versammelten sie sich zur Wahl der Stadtobrigkeit, nämlich des Bürgermeisters, Stadtrichters, Gemeinredners und des zwölfgliedrigen Rates…. Ein genaues Bild über den Ablauf dieser Wahlen in den Jahren 1598 bis 1607 vermittelt ein im Stadtarchiv verwahrtes Protocoll: „… Das Läuten der großen Glocke rief Rat und Bürgerschaft auf das Rathaus und dann als ein ehrsamer Rat und ganze Gmein aufm Rathaus versammelt gwest, ist anfangs ein ehrsamer Rat in der Ratstuben zusammen gesessen und des nächsten Jahr her gwesten Bürgermeisters, Augustin Tauschers, Urlaub angehört.“

Der Bürgermeister vertrat die Stadt gegenüber den anderen Ständen und dem Landesfürsten, der die Oberherrschaft über die Stadt je nach Epoche mal mehr, mal weniger intensiv ausübte. Jeder Stadtrat hatte eigene, klar zugeteilte Aufgaben zu erfüllen wie die Überwachung des Marktrechts, die Betreuung des Spitals und der Armenfürsorge oder die für Innsbruck besonders wichtige Zollordnung. Bei all diesen politischen Vorgängen sollte man sich stets in Erinnerung rufen, dass Innsbruck im 16. Jahrhundert etwa 5000 Einwohner hatte, von denen nur ein kleiner Teil das Bürgerrecht besaß. Besitzlose, fahrendes Volk, Erwerbslose, Dienstboten, Diplomaten, Angestellte, ab dem 17. Jahrhundert Studenten, leider auch Frauen waren keine wahlberechtigten Bürger. Die Wahlen basierten also auf persönlichen Verbindlichkeiten und Bekanntschaften in dieser kleinen Gemeinde. Ebenfalls ab dem 14. Jahrhundert mussten die Steuern, die von den Bürgern gezahlt wurden, nicht mehr an den Landesfürsten weitergegeben werden. Es gab eine fixe Abgabe von der Stadt an den Landesfürsten. Welche Gruppe innerhalb der Stadt welche Steuer zu bezahlen hatte, konnte die Stadtregierung selbst festlegen. Die Differenz zwischen den Einnahmen und den Ausgaben durfte die Stadt nach ihrem Gutdünken verwalten. Zu den Ausgaben neben der Verteidigung gehörte die Armenfürsorge. Notleidende Bürger konnten in der „Siedelküche“ Speisen beziehen, so sie denn das Bürgerrecht hatten. Auch das Baurecht oblag der Stadtverwaltung. Wie in den meisten mittelalterlichen Städten wurden die Holzbauten innerhalb der Stadtmauern häufiger als den Bewohnern lieb war zum Opfer von Flammen. Ein weiterer Punkt, der im Stadtrecht geregelt war, war das Marktrecht. Die Stadt hatte die Aufsicht über die angebotenen Waren und deren Menge und Qualität. Das Brot wurde zum Beispiel vom „Brothüter“ in der Brotbank im Rathaus gewogen, um Wucher, der unter Strafe stand, vorzubeugen. Interessanterweise konnte der Stadtrat auch über den Pfarrer bestimmen. Seelsorge war ein echtes Bedürfnis, die Qualität der Predigt oder des Chorgesanges deshalb sehr wichtig. Die Einhaltung der religiösen Ordnung wurde ebenfalls von der Stadt überwacht. Ketzer und theologisch Aufsässige wurden nicht von der Kirche, sondern der Stadtregierung gemaßregelt und im Fall der Fälle auch in den Kerker verfrachtet.

Neben den Steuern, die die Bürger zu entrichten hatten, war der Zoll eine wichtige Einnahmequelle Innsbrucks. Der Zoll wurde am Stadttor an der Innbrücke erhoben. Es gab zwei Arten von Zöllen. Der kleine Zoll richtete sich nach den Zugtieren des Wagens, der große nach Art und Menge der Waren. Die Zolleinnahmen wurden zwischen Innsbruck und Hall geteilt. Hall hatte dafür die Aufgabe, die Innbrücke in Stand zu halten. Mit der zunehmenden Zentralisierung unter Maria Theresia und Josef II. wurden Steuern und Zölle nach und nach zentralisiert und von der Reichshofkammer eingehoben. Innsbruck verlor dadurch, wie viele Kommunen in dieser Zeit, Einnahmen in großer Höhe, die nur bedingt über Ausgleiche aufgefangen wurden.

Entgegen landläufiger Meinung war das Mittelalter keine rechtfreie Zeit der Willkür. In Innsbruck, wie auch im Land Tirol, gab es einen Kodex, der Recht und Unrecht sowie Rechte und Pflichten von Bürgern sehr genau regelte. Diese Bestimmungen änderten sich nach den Sitten der Zeit. Der Strafvollzug beinhaltete auch weniger humane Methoden als heutzutage üblich, es wurde aber nicht wahllos und willkürlich gefoltert. Folter als Teil des Verfahrens in besonders schweren Fällen war aber ebenfalls geregelt. Verdächtige und Verbrecher wurden im Innsbruck bis zum 17. Jahrhundert im Kräuterturm an der südöstlichen Ecke der Stadtmauer, am heutigen Herzog-Otto-Ufer, festgehalten und traktiert. Die mittelalterlichen Gerichtstage wurden an der „Dingstätte“ im Freien abgehalten. Die Tradition des Ding reicht zurück auf den altgermanischen Thing, bei dem sich alle freien Männer versammelten um Recht zu sprechen. Der Stadtrat bestellte einen Richter, der für alle Vergehen zuständig war, die nicht dem Blutgericht unterlagen. Strafen reichten von Geldbußen über Pranger und Kerker. Eine Polizei gab es nicht, der Stadtrichter beschäftigte aber Knechte und an den Stadttoren waren Stadtwächter aufgestellt, um für Ruhe zu sorgen. Es war Bürgerpflicht, bei der Erfassung von Verbrechern mitzuhelfen. Selbstjustiz war verboten. Dem Blutrecht unterlagen die schweren Verbrechen wie Diebstahl, Mord oder Brandstiftung. Über diese Vergehen hatte weiterhin das Landesgericht zu bestimmen. Das Landesgericht war im Falle Innsbrucks auf der Sonnenburg, die sich südlich oberhalb Innsbrucks befand. Von 1817 – 1887 war das Leuthaus beim Stift Wilten (67) der Sitz des Hofrichters. Die Richtstätten befanden sich durch die Jahre an mehreren Orten, im Normalfall außerhalb der Stadtmauern. Auf einem Hügel im heutigen Stadtteil Dreiheiligen war lange Zeit neben der Landesstraße, die hier vorbeiführte, ein Galgen aufgestellt. Die Leichen wurden oft lange zur Abschreckung hängengelassen. Der Köpflplatz befand sich an der heutigen Weiherburggasse in Anpruggen. Es war nicht unüblich, dass der Verurteilte seinem Henker eine Art Trinkgeld zusteckte, damit sich dieser bemühte, möglichst genau zu zielen, um so die Hinrichtung so schmerzlos wie möglich zu gestalten. Aufsehenerregende Delinquenten wie der „Ketzer“ Jakob Hutter (87) oder die gefassten Anführer der Bauernaufstände von 1525 und 1526 wurden vor dem Goldenen Dachl publikumstauglich hingerichtet. „Peinliche“ Strafen wie Vierteilen oder Rädern, vom lateinischen Wort poena abgeleitet, waren nicht an der Tagesordnung, konnten in speziellen Fällen aber angeordnet werden. Der Scharfrichter Innsbrucks war ab dem späten 15. Jahrhundert zentralisiert für mehrere Gerichte zuständig und in Hall ansässig. Hinrichtungen waren eine Machtdemonstration der Obrigkeit und öffentlich. Sie galt als eine Art der Reinigung der Gesellschaft von Verbrechern. Die Hingerichteten wurden außerhalb des geweihten Bereichs der Friedhöfe begraben.

Mit der Zentralisierung des Rechts unter Maria Theresia (97) und Josef II im 18. und dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch im 19. Jahrhundert unter Franz I. ging das Recht von Städten und Landesfürsten an den Monarchen und deren Verwaltungsorgane auf verschiedenen Ebenen über. Unter Josef II. wurde die Todesstrafe kurzfristig sogar ausgesetzt. Die Folter war schon vorher abgeschafft worden. Die Aufklärung hatte die Vorstellung von Recht, Strafe und Resozialisierung grundlegend verändert. War es bislang unter Strafe gestanden und teils mit dem Pranger oder Schlimmerem bestraft worden, wenn eine Frau ein uneheliches Kind zur Welt brachte, so war dies kein Strafbestand mehr. Die Kinder wurden katholischen Pflegeeltern oder einem Waisenhaus übergeben. Die christliche Moral des Volkes zog noch lange nicht mit dem Gesetz nach. Frauen blieben, obwohl ein erheblicher Teil der Kinder unehelich war, bis weit ins 20. Jahrhundert ausgegrenzt. Goethes Faust erzählt unter anderem das Schicksal einer solchen Frau, die sich auf Grund der Scham umbrachte. Auch die Einhebung von Steuern wurde zentralisiert, was einen großen Bedeutungsverlust des lokalen Adels und eine Aufwertung der Beamtenschaft zur Folge hatte. Mit den neuen Rechtsvorstellungen veränderte sich nach und nach auch die Stadtlandschaft. Der Kräuterturm als Kerker wurde obsolet, dafür bedurfte es eines Zuchthauses, das heutige Turnusvereinshaus, in St. Nikolaus.

Die Entwicklung des Rechtsystems hin zu dem, das wir heute in der Republik Österreich und ihren Städten haben, war ein langer Prozess. Während der Bürgermeister und der Stadtrat noch immer gewählt werden, wird der Richter am Bezirksgericht ernannt. Die Mitarbeiter des Stadtmagistrats sind kaum noch Beamten und die Jungbürgerfeier, zu der die Stadt ihre jüngsten Mitglieder zu deren Volljährigkeit einlädt, ist wenig feierlich oder gar bedeutsam. Es gibt auch keine Zünfte mehr. Der Streit darum, wer ein „echter“ Innsbrucker ist, und wer nicht, ist aber eine Kontinuität, die sich bis heute hartnäckig zu halten vermag. Dass Migration und Austausch mit anderen immer schon die Garantie für Wohlstand waren und Innsbruck zu der lebenswerten Stadt gemacht haben, die sie heute ist, wird dabei leider oft vergessen.